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RechtlichesAGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rostify SaaS

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Überlassung der Software Rostify® als Software-as-a-Service (SaaS) durch die Rostify GmbH an Unternehmen. Sie gelten nur, wenn im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem Einzelvertrag auf sie verwiesen wird.

Version 2.0 · Stand
01.10.2026
Sprache
EnglishDeutsch
Inhalt
17 ·

01Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anbieter ist die Rostify GmbH, Tigergasse 17, 1080 Wien, Österreich, FN 522237x, Handelsgericht Wien („Rostify“).

1.2 Die AGB gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz sowie mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts („Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt Rostify nicht ab.

1.3 Für Bestellungen im Online-Shop (shop.rostify.app) gelten gesonderte Bedingungen.

02Vertragsschluss und Rangfolge

2.1 Der Vertrag kommt zustande, wenn Rostify die Bestellung des Kunden schriftlich bestätigt (Auftragsbestätigung) oder beide Parteien einen Einzelvertrag unterzeichnen. Als schriftlich gelten auch E-Mail und PDF.

2.2 Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge:

  1. der unterzeichnete Einzelvertrag bzw. die Auftragsbestätigung samt dem darin genannten Angebot,
  2. die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Punkt 12),
  3. die im Angebot genannte Fassung der Leistungsbeschreibung „Rostify Product Description“,
  4. diese AGB.

2.3 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit Rostify ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das gilt auch, wenn der Kunde in seiner Bestellung auf sie verweist.

2.4 Es gilt jeweils die Fassung dieser AGB, die im Angebot genannt ist. Rostify stellt die AGB unter www.rostify.app/de/agb zum Abruf, Speichern und Ausdrucken bereit und übermittelt sie auf Wunsch als PDF.

03Leistungsgegenstand

3.1 Rostify stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit Zugang zur webbasierten Software Rostify® in den im Angebot genannten Modulen über das Internet bereit. Umfang und Funktionen ergeben sich abschließend aus der im Angebot genannten Fassung der Leistungsbeschreibung. Sie beschreibt die Beschaffenheit der Software; eine Garantie liegt nur vor, wenn eine Eigenschaft ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet ist.

3.2 Rostify betreibt die Software auf eigener oder angemieteter Server-Infrastruktur in Rechenzentren in Österreich, Deutschland und Frankreich. Rostify übergibt keine Programmkopie und keinen Quellcode.

3.3 Rostify entwickelt die Software laufend weiter und spielt neue Versionen ein. Eine neue Version darf Funktionen ändern, wenn die vereinbarten Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung in gleichwertiger Form erhalten bleiben.

3.4 Nicht Leistungsgegenstand sind die Internetverbindung des Kunden, seine Endgeräte und Browser sowie Schnittstellen zu Systemen des Kunden, soweit sie nicht im Einzelvertrag vereinbart sind.

04Nutzungsrechte

4.1 Rostify räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software für eigene betriebliche Zwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen.

4.2 Der vereinbarte Umfang bemisst sich nach der Anzahl der Teilnehmer (natürliche Personen mit eigenem Benutzerkonto) laut Angebot. Jedes Benutzerkonto ist einer einzelnen Person zugeordnet; die gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten ist unzulässig. Der Kunde darf ein Benutzerkonto einer anderen Person zuweisen; die bisherige Person verliert damit den Zugang.

4.3 Der Kunde darf die Software Dritten nicht zur Verfügung stellen, sie nicht vermieten und nicht öffentlich zugänglich machen. Externe Personen, die für den Kunden tätig sind, gelten nicht als Dritte, wenn sie als Teilnehmer lizenziert sind.

4.4 Die Rechte des Kunden nach §§ 40d und 40e Urheberrechtsgesetz bleiben unberührt.

4.5 Alle Rechte an der Software, der Leistungsbeschreibung, der Dokumentation und der Marke Rostify® verbleiben bei Rostify. Die Rechte an den Daten, die der Kunde und seine Teilnehmer in die Software eingeben („Kundendaten“), verbleiben beim Kunden.

05Teilnehmerzahl

5.1 Der Kunde darf die Zahl der Teilnehmer monatlich erhöhen oder verringern. Das Entgelt passt sich ab dem Folgemonat entsprechend an. Die im Angebot genannte Mindestzahl an Teilnehmern wird stets verrechnet.

5.2 Nutzt der Kunde die Software mit mehr Teilnehmern als vereinbart, verrechnet Rostify die zusätzlichen Teilnehmer ab dem Monat der Überschreitung zu den vereinbarten Preisen.

06Betrieb, Wartung und Verfügbarkeit

6.1 Rostify betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers und sichert die Kundendaten regelmäßig. Eine bestimmte Verfügbarkeit (Service Level) schuldet Rostify nur, wenn sie im Einzelvertrag vereinbart ist.

6.2 Geplante Wartungsarbeiten führt Rostify vorwiegend zwischen 19:00 und 06:00 Uhr (Wiener Ortszeit) durch und kündigt sie mindestens drei Werktage vorher per E-Mail an die vom Kunden genannten Ansprechpersonen an.

6.3 Rostify darf den Zugang ohne Vorankündigung vorübergehend einschränken, wenn dies zur Abwehr einer akuten Gefahr für die Sicherheit der Software oder der Kundendaten erforderlich ist, insbesondere bei Angriffen auf die Systeme. Rostify informiert den Kunden unverzüglich und stellt den Zugang wieder her, sobald die Gefahr beseitigt ist.

07Support

7.1 Rostify erbringt Service-, Wartungs- und Supportleistungen in dem im Angebot genannten Stundenausmaß. Anfragen richtet der Kunde per E-Mail an die im Angebot genannte Adresse.

7.2 Support leistet Rostify an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich) während der Geschäftszeiten. Nicht verbrauchte Stunden verfallen am Monatsende. Darüber hinausgehende Leistungen verrechnet Rostify nach vorheriger Abstimmung zu den im Angebot genannten Stundensätzen.

08Pflichten des Kunden

8.1 Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Teilnehmer ebenso und informiert Rostify unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

8.2 Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der Kundendaten verantwortlich und gibt keine Inhalte ein, die Rechte Dritter verletzen oder Schadsoftware enthalten.

8.3 Der Kunde prüft Ergebnisse der Software (insbesondere Dienstpläne, Zeitkonten und Lizenzfristen) vor ihrer Verwendung auf Plausibilität. Die Verantwortung für den Einsatz des Personals und die Einhaltung der für ihn geltenden Vorschriften trägt der Kunde.

8.4 Der Kunde meldet Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung per E-Mail mit einer nachvollziehbaren Beschreibung.

09Entgelt und Zahlung

9.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

9.2 Rostify stellt das Entgelt für den im Angebot genannten Abrechnungszeitraum im Voraus in Rechnung. Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt ohne Abzug zu zahlen, sofern das Angebot keine andere Frist nennt.

9.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 456 Unternehmensgesetzbuch (UGB) sowie der Pauschalbetrag nach § 458 UGB. Darüber hinausgehende, zweckentsprechende Betreibungskosten ersetzt der Kunde nach § 1333 Abs. 2 ABGB.

9.4 Ist der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 30 Tage im Verzug, darf Rostify den Zugang nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von mindestens 14 Tagen sperren, bis die Zahlung eingeht. Die Pflicht zur Zahlung des Entgelts bleibt während der Sperre bestehen. Die Kundendaten bleiben gespeichert.

9.5 Rostify darf die Preise mit Wirkung für eine Verlängerungsperiode anpassen, wenn es dies dem Kunden spätestens drei Monate vor Ende der laufenden Periode schriftlich mitteilt. Der Kunde darf den Vertrag in diesem Fall abweichend von Punkt 10.3 bis zum Ende der laufenden Periode kündigen.

10Laufzeit und Kündigung

10.1 Der Vertrag beginnt zu dem im Angebot genannten Datum und läuft für die dort genannte Erstlaufzeit.

10.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um eine Periode gleicher Länge, höchstens jedoch um zwölf Monate, wenn ihn keine Partei kündigt.

10.3 Jede Partei kann den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Erstlaufzeit oder einer Verlängerungsperiode schriftlich kündigen.

10.4 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Rostify liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder die Software trotz schriftlicher Abmahnung vertragswidrig nutzt.

10.5 Endet der Vertrag aus einem Grund, den Rostify zu vertreten hat, erstattet Rostify bereits bezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende anteilig. Endet der Vertrag vorzeitig nach Punkt 11.1, bleibt das Entgelt für den laufenden, bereits in Rechnung gestellten Abrechnungszeitraum geschuldet. In allen anderen Fällen besteht kein Anspruch auf Erstattung.

11Datenexport, Anbieterwechsel und Löschung

Dieser Punkt setzt Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) um.

11.1 Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich verlangen, dass Rostify seine exportierbaren Daten an einen anderen Anbieter oder an eine eigene Infrastruktur des Kunden überträgt, oder dass Rostify sie löscht. Mit Abschluss dieses Vorgangs endet der Vertrag, sofern der Kunde nichts anderes erklärt.

11.2 Exportierbare Daten sind alle Kundendaten, insbesondere Stammdaten von Dienststellen und Teilnehmern, Dienste, Schemata, Dienstpläne, Abwesenheiten, Zeitkonten, Lizenzdaten, E-Briefing-Inhalte sowie die Konfiguration des Kunden. Rostify stellt sie in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereit.

11.3 Nicht exportierbar sind der Programmcode und die Algorithmen der Software, interne Betriebs- und Sicherheitsprotokolle der Infrastruktur von Rostify sowie Daten, deren Herausgabe Geschäftsgeheimnisse von Rostify oder Rechte Dritter verletzen oder die Sicherheit der Software gefährden würde.

11.4 Nach Ablauf der Kündigungsfrist unterstützt Rostify den Kunden während eines Übergangszeitraums von höchstens 30 Kalendertagen beim Export und erbringt die vertraglichen Leistungen in dieser Zeit weiter. Ist dieser Zeitraum aus technischen Gründen nicht einhaltbar, teilt Rostify dies binnen 14 Arbeitstagen mit Begründung mit; der Übergangszeitraum beträgt dann höchstens sieben Monate. Der Kunde darf den Übergangszeitraum einmal um einen angemessenen Zeitraum verlängern.

11.5 Nach dem Übergangszeitraum kann der Kunde seine Daten noch mindestens 30 Kalendertage abrufen. Danach löscht Rostify die Kundendaten vollständig, einschließlich der Sicherungskopien nach deren regulärem Ablauf, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht. Rostify bestätigt die Löschung auf Verlangen schriftlich.

11.6 Für Wechsel, Export und Löschung verrechnet Rostify keine Entgelte.

11.7 Diese Regeln gelten auch bei jedem anderen Ende des Vertrags.

12Datenschutz

12.1 Soweit Rostify personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Rostify Auftragsverarbeiter. Die Parteien schließen dazu eine Vereinbarung gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die Vorrang vor diesen AGB hat.

12.2 Die Datenschutzinformation für Besucher der Website ist unter www.rostify.app/de/datenschutz abrufbar.

13Gewährleistung

13.1 Rostify leistet Gewähr, dass die Software während der Vertragslaufzeit der Leistungsbeschreibung entspricht.

13.2 Rostify behebt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist durch Korrektur oder durch eine zumutbare Umgehungslösung. Gelingt dies nicht, kann der Kunde das Entgelt für die Dauer des Mangels angemessen mindern oder den Vertrag bei einem nicht bloß geringfügigen Mangel aus wichtigem Grund kündigen.

13.3 Keine Gewähr leistet Rostify für Mängel, die auf eine vertragswidrige Nutzung, auf Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf Systeme außerhalb des Leistungsgegenstands (Punkt 3.4) zurückgehen.

14Haftung

14.1 Rostify haftet unbeschränkt für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Rostify nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall je Schadensfall und insgesamt je Vertragsjahr mit dem Nettoentgelt begrenzt, das der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis bezahlt hat. Für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden haftet Rostify bei leichter Fahrlässigkeit nicht.

14.3 Bei Verlust von Kundendaten haftet Rostify im Rahmen von Punkt 14.2 für den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus der letzten Datensicherung erforderlich ist.

14.4 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Pflichten, solange sie durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereichs verhindert ist, die sie bei Vertragsschluss nicht vorhersehen konnte (höhere Gewalt), etwa Naturkatastrophen, Krieg, Pandemie oder behördliche Anordnungen. Die Pflicht zur Zahlung bereits fälliger Entgelte bleibt davon unberührt.

14.5 Die Haftungsregeln gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Rostify.

15Vertraulichkeit

15.1 Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertrags zugänglich werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Erfüllung des Vertrags. Diese Pflicht gilt drei Jahre über das Vertragsende hinaus.

15.2 Rostify nennt den Kunden als Referenz nur mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.

16Subunternehmer

Rostify darf zur Erbringung der Leistungen Subunternehmer einsetzen und bleibt für deren Leistungen verantwortlich. Für Subunternehmer, die personenbezogene Daten verarbeiten, gelten die Regeln der Vereinbarung nach Punkt 12.

17Schlussbestimmungen

17.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

17.2 Rostify darf den Vertrag mit Zustimmung des Kunden auf einen Dritten übertragen. Der Kunde verweigert die Zustimmung nur aus wichtigem Grund.

17.3 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

17.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Innere Stadt.

17.5 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

17.6 Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Abweichungen gilt die deutsche Fassung.

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